Volljährigkeit
Endlich 18!
* H A P P Y - B I R T H D A Y *
Ein Tag, auf den jeder Jugendliche sehnsüchtig wartet. So erwachsen man sich in jungen Jahren auch fühlen mag, rechtlich gesehen werden wir erst mit dem 18. Geburtstag volljährig. Endlich ausgehen ohne Altersbeschränkung, allein Auto fahren und ohne die Zustimmung der Eltern Entscheidungen treffen. All diese Freiheiten sind jedoch auch mit Verantwortung verbunden. Denn Erwachsene handeln nicht nur eigenständig, sie müssen für ihr Handeln auch geradestehen.
Natürlich wartet auch noch ein Geschenk auf Sie!
Mit Ihrem 18. Geburtstag beginnt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Finanzen
ein neuer Lebensabschnitt und deswegen müssen wir Ihre Kontounterlagen aktualisieren,
da nur noch Ihre Unterschrift gilt.
Bitte melden Sie sich deshalb in den nächsten Tagen am besten telefonisch bei Ihrem Berater, damit Sie einen Termin vereinbaren können.
Und natürlich erhalten Sie noch ein hochwertiges Geschenk.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Verträge abschließen
Mit 18 ist man geschäftsfähig. Das heißt, junge Erwachsene dürfen alleine Verträge unterschreiben, zum Beispiel für eine Ausbildung, eine Wohnung, ein neues Handy oder eine Versicherung.
Finanzielle Entscheidungen treffen
Mit 18 dürfen junge Erwachsene ohne die Zustimmung der Eltern ein Konto eröffnen, von dem sie Geld abheben und auch überweisen können. Sie dürfen auch einen Kredit aufnehmen. Die Berater der Volksbanken Raiffeisenbanken informieren gerne darüber, wie man die finanzielle Selbstständigkeit am besten angeht.
Gut versichert
Als volljähriger Auszubildender oder Arbeitnehmer sollte man sich mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Auch wenn die fünf gesetzlichen Sozialversicherungen eine Grundsicherung für Unfälle, Krankheiten, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit und für die Altersversorgung darstellen, decken sie nicht alle Risiken ab. Es gibt über die Pflichtversicherungen hinaus einige sehr sinnvolle Zusatzversicherungen. So tritt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel dann in Kraft, wenn man seinen Beruf nicht weiter ausüben kann. Und eine private Unfallversicherung deckt anders als ihr gesetzliches Gegenstück alle Unfälle ab – nicht nur Arbeits- und Wegeunfälle.
Alleine leben
Mit 18 können junge Erwachsene von zu Hause ausziehen und ihren Wohnort selbst bestimmen. Alleine wohnen heißt aber natürlich auch: sich um vieles alleine kümmern und vieles selbst bezahlen. Deshalb sollte man sich vorher gut überlegen und dazu beraten lassen, welche Kosten anfallen und ob man sich eine eigene Wohnung leisten kann.
Alleine fahren
Wer schon mit 17 den Führerschein gemacht hat, darf mit 18 ohne Begleitung fahren – allerdings erstmal nur auf Probe. Erst nach zwei Jahren Probezeit gibt es die unbeschränkte Fahrerlaubnis.
Wahlberechtigt
Mitentscheiden, was im eigenen Land passiert – auch das ist mit 18 endlich möglich. Denn das Wahlrecht sieht vor, dass wer volljährig ist, bei Wahlen vom Gemeinde- oder Stadtrat bis hin zum Bundestag oder Europaparlament sein Kreuzchen machen darf. Für viele Positionen darf man sich als Volljähriger sogar selbst zur Wahl stellen. Die Fachbegriffe hierfür lauten "aktives" (selber wählen) und "passives Wahlrecht" (sich selbst wählen lassen).