Wir stehen Ihnen bei den Themen Corona-Kredithilfe und Fördermaßnahmen beratend zur Seite.
Corona-Kredithilfe
Wichtige Informationen und aktuelle Hinweise für Unternehmen
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, unseren Unterstützungsleistungen für Ihren Liquiditätsbedarf sowie weitere wichtige Hinweise zusammengestellt.
Kontakt
Diese Seite wird regelmäßig für Sie aktualisiert.
Sofortmaßnahmen der Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG
Um zu verhindern, dass Unternehmen unserer Region durch die derzeitige Situation in die Insolvenz geraten und Arbeitsplätze verloren gehen, setzen wir uns aktiv für diese ein.
Maßnahmenpaket des Bundes
Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Wirtschaft sind daher unbedingt erforderlich. Die Bundesregierung hat deshalb ein Maßnahmenpaket mit den folgenden Leistungen beschlossen. Ihre Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG unterstützt Sie dabei, die Förderungen zu beantragen.
Kreditprogramme
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Länderförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Weitere Maßnahmen des Bundes
Stundung von Steuerzahlungen
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Stundung der Gewerbesteuer
Je nach Kommune besteht die Möglichkeit die fälligen Beträge zur Gewerbesteuer hinauszuschieben unter Aufrechterhaltung der Erfüllbarkeit. Um eine angespannte Liquiditätssituation kurzfristig zu überbrücken, „wird z.B. die Stadt Vilshofen jeden Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer so schnell wie möglich bearbeiten und diese auch ohne große Prüfung sofort bewilligen“
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Steueramt der für Sie zuständigen Gemeinde bzw. Stadtverwaltung oder Ihren Steuerberater.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Neben den Rettungsmaßnahmen des Bundes und der Länder, gibt es für Betroffene nun auch Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. So können Firmen, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, nun ihre Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend stunden lassen.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Corona-Überbrückungshilfe
Mit der Corona-Überbrückungshilfe stellt der Bund weitere Liquiditätshilfen bereit, um kleine und mittelständische Unternehmen finanziell zu unterstützen.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Auch große und rennomierte Unternehmen geraten unverschuldet in Liquiditätsengpässe, die Folgen sind Kurzarbeit, der Verlust von Arbeitsplätzen und die Notwendigkeit zur Neuausrichtung von Geschäftsmodellen. Als Initiative dagegen hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet, der zunächst bis Ende 2021 bestehen soll.
Zahlungsreklamationen wegen Corona
Aktuell werden aufgrund der behördlichen Restriktionen wegen Corona viele Veranstaltungen und Reisen abgesagt, der Kreuzfahrt- und Flugbetrieb ist größtenteils eingestellt. Hier erhalten Sie Informationen zu den Reklamationsmöglichkeiten, wenn auch Sie von diesen Ausfällen betroffen sind.
So erreichen Sie uns
Wir sind für Sie da
Bei Fragen zur Abwicklung Ihrer Bankgeschäfte und zum Zahlungsverkehr beraten wir Sie gerne. Sie können unsere Firmen- und Gewerbekundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten an. Auch unsere Geldautomaten und SB-Terminals bleiben für Sie zugänglich.
Informationen zum Filialbetrieb
Wir sind auch persönlich weiterhin für Sie da. Falls wir einige Filialen zu Ihrem Schutz und zum Schutze unserer Mitarbeiter vorübergehend schließen sollten, halten wir Sie hier auf dem aktuellsten Stand.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Gewerbekundenberater stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.